„Spenden sind steuerlich absetzbar“ Wir sind berechtigt, nach dem Bescheid des Finanzamtes Münster-Außenstadt vom 26.09.2024 Zuwendungsbestätigungen auszustellen (336/5811/1298 VBZ 4). Die Voraussetzungen nach § 60a Abs.1 Abgabenordnung wurden festgestellt.
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Kontoinhaber: Initiative für Respekt und Toleranz e.V.